Commerzbank entschädigt 40.000 Kunden für frühere Strafzinsen

Hintergrund: Verbot von Verwahrentgelten

Von 2014 bis 2022 belasteten viele Banken ihre Kunden mit sogenannten Verwahrentgelten, nachdem die Europäische Zentralbank Negativzinsen eingeführt hatte. Die Commerzbank erhob diese Gebühren bei Guthaben über 50.000 Euro.

Im Februar 2025 entschied der Bundesgerichtshof jedoch: Strafzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten sind unzulässig, da sie dem Zweck des Sparens „diametral entgegenstehen“. In der Folge verpflichtete das OLG Frankfurt die Institute, ihre Kunden aktiv über die Unwirksamkeit der Klauseln zu informieren.

Bank setzt Urteile um

Eine Sprecherin der Commerzbank betonte, man setze die Vorgaben nun vollständig um. Verwahrentgelte erhebe die Bank bereits seit Mitte 2022 nicht mehr; entsprechende Klauseln seien aus den Privatkundenverträgen gestrichen worden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

You May Also Like