Zollfahnder nehmen Barbershops und Nagelstudios ins Visier – neues Gesetz gegen Schwarzarbeit geplant

Neues Gesetz soll Schattenwirtschaft eindämmen
Das geplante „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ soll Zollfahndern mehr Befugnisse geben. Friseur- und Kosmetikbetriebe sollen künftig offiziell zu den Branchen zählen, in denen Beschäftigte Ausweisdokumente bei der Arbeit mitführen müssen – ähnlich wie auf Baustellen oder in der Gastronomie. Ziel: Steuerhinterziehung, Sozialbetrug und Geldwäsche stärker eindämmen.

Handwerk und Zollgewerkschaft begrüßen schärfere Kontrollen
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) spricht von einem „überfälligen Schritt“. Viele Barbershops arbeiteten ohne Eintragung in die Handwerksrolle, verlangten Dumpingpreise und unterliefen so die gesetzlichen Standards. Auch die Zollgewerkschaft BDZ begrüßt die neue Regelung, fordert aber, Landwirtschaft und Pflegebranche ebenfalls in die Liste der Schwerpunktsektoren aufzunehmen.

Digitalisierung und KI sollen helfen
Künftig sollen Finanzkontrolleure verdächtige Betriebe auch mithilfe von Künstlicher Intelligenz und digitalen Datenbanken aufspüren. Behörden dürfen Geschäftsunterlagen elektronisch anfordern und Informationen mit Polizei und Steuerfahndung schneller austauschen.

Ziel: gezielte und effiziente Prüfungen
Das neue Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Statt flächendeckender Kontrollen setzt der Zoll auf einen risikobasierten Ansatz – Branchen mit vielen Verstößen sollen intensiver geprüft, unauffällige Betriebe hingegen entlastet werden.
Für die Schattenwirtschaft könnte das der Beginn eines echten Strukturwandels sein.

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