Solides Vermögen, unternehmerischer Erfolg und der Wunsch, Verantwortung über das eigene Lebenswerk hinaus zu übernehmen: Ab einem gewissen Punkt spielen finanziell gut aufgestellte Menschen schnell mit dem Gedanken, eine Stiftung zu gründen. Vermögen soll geschützt, die Nachfolge klar geregelt oder ein gemeinnütziger Zweck langfristig verfolgt werden – Gründe dafür gibt es genug. So sinnvoll das Vorhaben aber auch erscheinen mag, so groß sind doch die Fragezeichen dahinter: Ab welchem Vermögen ist eine Stiftung überhaupt tragfähig? Welche rechtlichen und steuerlichen Vorgaben sind zwingend zu beachten? Und welche Entscheidungen müssen schon von Beginn an gewissenhaft getroffen werden? Online sind zwar viele Informationen zu finden, die individuelle Lebensrealität des Einzelnen spiegeln sie aber nur allzu selten wider. „Viele unterschätzen, wie schnell kleine Fehler in der Satzung oder bei der Struktur später hohe Kosten verursachen oder die Handlungsfähigkeit der Stiftung massiv einschränken“, warnt Sascha Drache, Experte für deutsches Stiftungsrecht.
„Eine Stiftung ist kein Produkt von der Stange, sondern ein langfristiges Regelwerk, das sich an Leben, Vermögen und Zielen der Stifter orientieren muss“, fügt er hinzu.
Seit mehr als 17 Jahren beschäftigt sich Sascha Drache mit Stiftungsberatung und Stiftungsmanagement. Er begleitet insbesondere mittelständische Unternehmer bei der rechtssicheren und steuerlich sinnvollen Umsetzung ihrer Stiftungspläne. Seine Erfahrung zeigt: Entscheidend ist nicht allein der Wille zur Stiftung, sondern die saubere Konzeption von Beginn an. Wer frühzeitig auf fundierte Beratung setzt, schafft eine stabile Grundlage. So funktioniert die Stiftung auch in zehn, zwanzig oder dreißig Jahren. Das gilt unabhängig von persönlichen Veränderungen. Auch wirtschaftliche Schwankungen spielen dann keine Rolle. Warum entsprechende Hilfe von außen so wichtig ist und was professionelle Berater dabei leisten können, erfahren Sie hier.
Typische Fehler in der Praxis: Warum professionelle Beratung bei der Stiftungsgründung entscheidend ist
Tatsächlich zeigt sich immer wieder, dass Stiftungen nicht an der grundsätzlichen Idee scheitern, sondern an Details, die zu Beginn falsch oder unzureichend geregelt wurden. Besonders kritisch ist die Definition der Begünstigten. Je nachdem, ob Kinder, Eltern oder Geschwister als Destinatäre vorgesehen sind, können erhebliche Unterschiede bei der Schenkungsteuer entstehen. Mit Freibeträgen von bis zu 400.000 Euro pro Kind gegenüber lediglich 20.000 Euro bei anderen Angehörigen. Hinzu kommen häufig unterschätzte Unterschiede bei den Anforderungen der Stiftungsaufsicht, die sich je nach Bundesland deutlich unterscheiden können. Auch zu starre Satzungen erweisen sich langfristig als Problem. Sie bieten kaum Anpassungsmöglichkeiten und schränken die Stiftung in ihrer Handlungsfähigkeit ein.

„Gerade diese scheinbaren Feinheiten entscheiden darüber, ob eine Stiftung dauerhaft funktioniert oder über Jahre hinweg an Korrekturen und unnötigen Kosten leidet“, erklärt Sascha Drache. Professionelle Berater sorgen hier für Rechtssicherheit, eine saubere Abstimmung mit den Behörden und eine steuerlich sinnvolle Ausgestaltung innerhalb der gesetzlichen Regeln. Gleichzeitig behalten sie die langfristige Wirkung im Blick – etwa wenn Erträge nicht vollständig ausgeschüttet, sondern strategisch reinvestiert werden. So entsteht eine Struktur, die Vermögen schützt, eine klare Nachfolgelogik ermöglicht und nicht an lästigen Details scheitert.
Sascha Drache: Was Berater bei der Stiftungsgründung konkret absichern – und was dafür nötig ist
Damit setzt professionelle Beratung bei der Stiftungsgründung genau dort an, wo die Weichen für den langfristigen Erfolg gestellt werden. Zentrale Aufgabe ist zunächst die Wahl der passenden Stiftungsform, die sich konsequent am jeweiligen Ziel orientiert. Während Familienstiftungen vor allem der Vermögenssicherung und der Versorgung von Angehörigen dienen, unterliegen gemeinnützige Stiftungen strengen Vorgaben zur Mittelverwendung, eröffnen dafür aber besonders weitreichende steuerliche Privilegien. Ebenso entscheidend ist eine tragfähige wirtschaftliche Basis. Da die Stiftung nur dann dauerhaft arbeiten kann und von der Stiftungsaufsicht akzeptiert wird. Dazu gehört auch eine Satzung, die nicht nur den aktuellen Stand abbildet, sondern künftige Entwicklungen mitdenkt, denn spätere Änderungen sind in der Regel aufwendig und genehmigungspflichtig.
Ergänzend sichern Berater klare Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten ab, indem Entscheidungswege, operative Organe und Kontrollmechanismen sauber definiert werden.
„Eine Stiftung funktioniert nur dann stabil, wenn rechtliche Struktur, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Organisation sinnvoll ineinandergreifen“, betont Sascha Drache.
In der Praxis spielen dabei auch finanzielle Orientierungswerte eine Rolle. Häufig wird ein Startvermögen von etwa 150.000 Euro als Mindestgröße genannt. Hinzu kommt eine Ertragskraft von rund 1.200 Euro jährlich sowie ein persönliches Nettoeinkommen von etwa 50.000 Euro. So wird die Stiftung langfristig nicht zur finanziellen Belastung.
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