SYLVENSTEIN Rechtsanwälte: Das müssen Arbeitgeber bei Mehrarbeit beachten

RA Domenic Böhm ist Partner von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte, einer der am schnellsten wachsenden Wirtschaftskanzleien im digitalen Bereich. Als Kanzlei betreuen sie ausschließlich Unternehmer und sind spezialisiert auf alle Aspekte rund um das Führen eines Unternehmens: vom Vertragsrecht über das Arbeitsrecht bis hin zum Medienrecht.

Dass viele Arbeitnehmer von Zeit zu Zeit Überstunden machen, ist gemeinhin bekannt – und in den meisten Fällen auch kein Problem. Problematisch wird es, wenn Überstunden an der Tagesordnung sind. Wer vor lauter Arbeit kaum noch Freizeit hat, sollte dringend etwas unternehmen, erklärt Domenic Böhm. Sonst werden Überstunden irgendwann zur Normalität. Im Schnitt leisten Arbeitnehmer in Deutschland jährlich fast 50 Überstunden, von denen knapp die Hälfte unbezahlt sind. In manchen Branchen sind Überstunden besonders üblich – so zum Beispiel im Gastronomiebereich oder in Unternehmensberatungen. Um Überstunden vorzubeugen, sind eine feste Struktur bei der Arbeit und eine transparente Kommunikation des eigenen Pensums besonders wichtig. “Um sich vor zu vielen Überstunden zu schützen, sollte man außerdem wissen, wie die rechtliche Situation in diesem Zusammenhang aussieht”, sagt RA Domenic Böhm, Partner von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte.

“Das Arbeitszeitgesetz besagt, dass an Werktagen, also von Montag bis Samstag, nicht länger als acht Stunden gearbeitet werden darf. Alles, was darüber hinausgeht, ist Mehrarbeit, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums wieder durch den Arbeitgeber ausgeglichen werden muss. Aber auch dann sind maximal zehn Stunden täglicher Arbeitszeit zulässig.” An dieser Stelle erklärt RA Domenic Böhm, wie die rechtliche Situation bei Mehrarbeit aussieht – und was der Arbeitgeber bei Überstunden seiner Mitarbeiter beachten muss.

SYLVENSTEIN Rechtsanwälte: Unterschied Überstunden und Mehrarbeit

Mit Beschluss vom 13. September 2022 hat das des Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen, das eine vollständige Dokumentation der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ermöglicht. Dadurch soll es Arbeitnehmern erleichtert werden, eventuell abgeleistete Überstunden entsprechend darzulegen, erklärt der Partner bei SYLVENSTEIN Rechtsanwälte. In aller Regel sind die Stunden, die pro Woche oder Monat zu leisten sind, im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. Wird die vereinbarte Arbeitszeit überschritten, handelt es sich um Überstunden, so Domenic Böhm.

Domenic Böhm verrät wieso SYLVENSTEIN Rechtsanwälte
Dr. Dominik Herzog von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte zusammen mit seinem Geschäftspartner RA Domenic Böhm.

Mehrarbeit liegt hingegen dann vor, wenn die Arbeitszeit über die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden, die im Arbeitszeitgesetz geregelt ist, hinausgeht. Sie muss innerhalb von 24 Wochen ausgeglichen werden – und das ohne Bezug zur Vergütung. Wie viele Überstunden erlaubt sind, hängt von der vertraglichen Arbeitszeit und der täglichen Höchstarbeitszeit laut Arbeitszeitgesetz ab. Bei einer klassischen 40-Stunden-Woche sind beispielsweise acht Überstunden erlaubt. Dennoch sind Arbeitnehmer grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten. Möglich sind sie nur, wenn im Vertrag eine entsprechende Klausel vermerkt ist. Einzige Ausnahme: In Notfällen dürfen Überstunden zur schnellen Abhilfe eingefordert werden, fasst Domenic Böhm zusammen.

Überstundenvergütungen und Überstundenpauschalen

Selbstverständlich sind Arbeitgeber bei Mehrarbeit dazu verpflichtet, die geleisteten Überstunden zu vergüten. In diesem Zusammenhang sind die im Tarif- oder Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen zum Überstundenzuschlag oder Freizeitausgleich entscheidend. Wenn keine Regelung besteht, besteht laut Bürgerlichem Gesetzbuch ausnahmsweise ein Vergütungsanspruch, sofern er betriebs- oder branchenüblich ist. Noch immer gibt es laut Domenic Böhm außerdem viele Arbeitsverträge, die Klauseln enthalten, nach denen Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten sind. Solche Überstundenpauschalen sind laut Bundesarbeitsgericht unwirksam, da Arbeitnehmer nicht absehen können, wie viele Überstunden auf sie zukommen. Arbeitgeber sind daher in diesem Bereich gut beraten, sich möglichst rechtssicher aufzustellen. Selbstverständlich besteht auch hier ein Vergütungsanspruch für die geleisteten Überstunden, soweit sie vom Arbeitgeber angeordnet und abgezeichnet sind, erklärt Domenic Böhm als Partner bei SYLVENSTEIN Rechtsanwälte. Ist die Zahl der Überstunden im Tarif- oder Arbeitsvertrag jedoch zeitlich eingegrenzt und liegt unterhalb des üblichen Maßes, sind Überstundenpauschalen zulässig.

Domenic Böhm verrät wieso SYLVENSTEIN Rechtsanwälte
RA Domenic Böhm von SYLVENSTEIN Rechtsanwälte ist immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung.

Domenic Böhm über die Verjährung des Urlaubsanspruchs

Vielen Arbeitnehmern, die regelmäßig Überstunden leisten, ist es aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens nicht möglich, ihren Urlaub zu nehmen. Hier besagt die deutsche Rechtslage, dass Urlaubsansprüche in der Regel nach drei Jahren verjähren. Aber: Ohne Hinweis und Aufklärung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer kann der Urlaubsanspruch nicht verjähren. Das besagt ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 22. September 2022: Eine Steuerfachangestellte war von 1996 bis 2017 in einer Steuerkanzlei beschäftigt. Wegen des hohen Arbeitspensums konnte sie die ihr zustehenden Urlaubstage bis 2011 nicht vollständig in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber kam seiner Hinweispflicht, dass der Urlaub verfallen würde, nicht nach. Als die Mitarbeiterin nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Abgeltung des Urlaubs geltend machte, berief sich der Arbeitgeber auf die Verjährung, erklärt Domenic Böhm, Partner bei SYLVENSTEIN Rechtsanwälte.

Der EuGH gab der Mitarbeiterin recht: Ihm zufolge steht die nationale Verjährungsregelung den Vorgaben der Arbeitszeitrichtlinie entgegen – insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer durch die Nichtaufklärung des Arbeitgebers in eine Lage versetzt wird, in der der Verfall des Urlaubsanspruchs droht. 

Für Arbeitgeber bedeutet das neue Urteil, dass sie Arbeitnehmer ab sofort auf den drohenden Verfall hinweisen müssen.

Außerdem müssen sie dem Arbeitnehmer Gelegenheit geben, den Urlaub auch wirklich zu nehmen. Andernfalls summiert sich der Urlaubsanspruch über mehrere Jahre hinweg auf. Arbeitgeber, die glauben bei den Themen Überstunden und Urlaub noch nicht rechtssicher aufgestellt zu sein, sollten ihre Arbeitsverträge unbedingt durch einen erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen. Insbesondere durch das neue Nachweisgesetz haben sich in diesem Zusammenhang auch seit August 2022 zahlreiche Neuerungen ergeben.

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