Makler im Gegenwind – warum ein Dresdner Urteil die Branche ins Mark trifft

Urteil gegen ein Selbstverständnis
Auslöser war ein Makler aus Chemnitz, der auf seiner Website mit „unabhängiger Beratung“ warb. Für das Gericht eine Irreführung: Schon die Möglichkeit eines Eigeninteresses durch Provisionen reiche aus, um Verbraucher in die Irre zu führen. Damit stelle sich ein Makler bewusst neben Versicherungsberater – die einzig wirklich unabhängige Berufsgruppe im Versicherungsbereich, da sie keinerlei Vergütungen von Produktgebern annehmen dürfen.

Massive Kritik aus der Branche
Maklerverbände sprechen von „realitätsfremd“, „beratungsfeindlich“ und „rechtlich verkürzt“. Der AfW warnt, das Urteil schwäche ausgerechnet jene, die Kundeninteressen vertreten – denn Makler seien gesetzlich als Sachwalter der Verbraucher definiert. In sozialen Netzwerken fallen die Reaktionen noch deutlicher aus: Von „Unsinn“, über „fehlende Branchenkenntnis“ bis zu Vorwürfen gegen eine „oberflächliche Justiz“.

Was Makler jetzt tun müssen
Fest steht: Nach OLG Dresden, Köln und weiteren Verfahren gilt „unabhängig“ als riskante Formulierung. Verbände empfehlen daher, den Begriff konsequent aus Webauftritten, Broschüren und Google Ads zu streichen. Stattdessen: konkrete Leistungsversprechen, breites Marktangebot, keine Beteiligungen – und eine präzise Kundenerstinformation.

Ein Urteil mit Sprengkraft
Das Thema ist damit keineswegs vom Tisch. Viele Makler fordern eine höchstrichterliche Klärung, andere plädieren für einen nüchternen Umgang: Gute Beratung brauche keine Unabhängigkeitswerbung. Sicher ist nur: Das Dresdner Urteil wird die Außendarstellung der Branche dauerhaft verändern.

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