In Deutschland werden jedes Jahr weit über 100.000 Ehen geschieden. Statistisch endet damit über ein Drittel aller Ehen vor dem Scheidungsrichter. Neben emotionalem Stress bringt eine Trennung meist auch finanzielle Auseinandersetzungen mit sich. Dabei erreichen die Streitwerte bei Prominenten oft astronomische Höhen: Microsoft-Gründer Bill Gates übertrug bei seiner Scheidung Vermögenswerte von rund 76 Milliarden US-Dollar, Amazon-Chef Jeff Bezos zahlte nach 25 Jahren Ehe etwa 38 Milliarden. „Gewöhnlich geht es natürlich nicht um solche Summen, doch gerade Unternehmer und Selbstständige sollten sich für den Fall einer Scheidung absichern“, sagt Stiftungsexperte Sascha Drache.
„Denn ohne echten Vermögensschutz kann eine gescheiterte Ehe existenzbedrohend werden.“
„Eine Stiftung zur Vermögensverwaltung ist dafür letztlich die einzig sichere Möglichkeit, weil sie im Streitfall nicht betroffen ist. Stiftung und Ehe passen also gut zusammen“, fügt Sascha Drache hinzu. Der oft als „Deutschlands Stiftungspapst“ bezeichnete Experte berät jährlich zahlreiche Unternehmerfamilien bei der Gründung ihrer Stiftung. Im folgenden Ratgeber erklärt Sascha Drache, warum die Familienstiftung der bessere Ehevertrag ist – und wie Unternehmer sowie vermögende Privatleute ihr Lebenswerk vor den finanziellen Folgen einer Scheidung schützen.
Gut gemeint, aber mit Tücken: Sascha Drache weiß, warum der klassische Ehevertrag nur selten ausreicht
Mit einem Ehevertrag kann ein Paar präzise Vereinbarungen für eine eventuelle Scheidung treffen: etwa zur Gütertrennung oder zum Ausschluss des gesetzlichen Zugewinnausgleichs. Was zunächst sinnvoll klingt, bietet aber keine absolute Garantie, weil nicht jede Klausel der gerichtlichen Überprüfung standhält. So können Gerichte einen Ehevertrag für unwirksam erklären, wenn er einen Partner unangemessen benachteiligt oder gegen „gute Sitten“ verstößt. Selbst ein notariell beurkundeter Vertrag ist dann nicht in Stein gemeißelt und unterliegt der Inhaltskontrolle durch das Familiengericht. Im Streitfall kann ein Ex-Partner also versuchen, den Vertrag anzufechten.

Dazu kommt, dass ein Ehevertrag immer die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses widerspiegelt. Die dynamische Entwicklung eines Unternehmens lässt sich darin kaum vorwegnehmen. Finden weitere Gründungen oder Expansionen erst nach der Hochzeit statt, greift der ursprüngliche Vertrag zwangsläufig zu kurz. Auch erhebliche Veränderungen der Lebensumstände (Kinder, Karrieresprünge, Krankheit) sprengen häufig den Rahmen früherer Abmachungen. Ein Ehevertrag allein bietet somit keine hundertprozentige Sicherheit, denn im Ernstfall zeigt sich oft, dass er Lücken hat oder angreifbar ist. An dieser Stelle kommt die Familienstiftung ins Spiel.
Familienstiftung als besserer Schutzschild: Diese Vorteile bietet sie im Ernstfall
Die Gründung einer Familienstiftung gilt unter Vermögensexperten als einzig verlässliche Alternative zum Ehevertrag, wenn das Vermögen bei einer Scheidung geschützt werden soll. Das liegt daran, dass eine Stiftung strukturbedingt die Schwächen des Ehevertrags aushebelt. Dabei wird das in die Stiftung eingebrachte Vermögen vom Privatvermögen des Stifters getrennt und verselbstständigt – die Stiftung ist eine eigene juristische Person. Damit ist das Stiftungsvermögen im Scheidungsfall dem direkten Zugriff entzogen. Heirat oder Scheidung der beteiligten Personen haben keinerlei Einfluss, denn das Vermögen gehört der Stiftung und nicht den Ehepartnern.
Überträgt ein Unternehmer also seine Firmenanteile oder Immobilien in eine Familienstiftung, fallen diese Werte nicht in den Zugewinnausgleich bei einer Scheidung. Die Stiftung bleibt Eigentümerin und darf per Gesetz nicht aufgelöst oder aufgeteilt werden, um den Ehepartner abzufinden. Das Vermögen ist demnach „streitfest“ verwahrt – und selbst im schlimmsten Rosenkrieg kann kein Richter verfügen, dass die vom Unternehmen erwirtschafteten Millionen aus der Stiftung an den Ex-Partner übertragen werden. Dieser Effekt macht die Stiftung zum sicheren Tresor, der einen Zugriff von außen verhindert – im Scheidungsfall und übrigens auch in den meisten Haftungsfällen, betont Sascha Drache.

Zugleich lassen sich durch die Stiftung Vorteile erzielen, die über den Scheidungsschutz hinausgehen. Denn das Familienvermögen bleibt über Generationen hinweg in einer Hand, womit ein Auseinanderfallen wertvoller Firmenanteile oder Immobilien durch Verkauf, Erbteilung oder Zugewinnausgleich verhindert wird. Das erleichtert es, ein Unternehmen oder Immobilienportfolio dauerhaft zusammenzuhalten. Gläubigerschutz kommt als Bonus hinzu, weil privaten Gläubigern der Zugriff auf das Stiftungsvermögen erheblich erschwert wird. Das Kernziel der Stiftung ist langfristiger Vermögensschutz.
Von der Gründung bis zur Verwaltung: Wie eine Familienstiftung funktioniert
Eine Familienstiftung wird vom Vermögensinhaber (Stifter) durch einen Stiftungsvertrag und eine Satzung gegründet. Darin legt der Stifter den Zweck fest und bestimmt, wer die Erträge erhalten soll. Der Zweck könnte die langfristige Sicherung des Familienunternehmens sein, während es sich bei den Begünstigten typischerweise um den Stifter selbst, seinen Ehepartner, die Kinder und weitere Nachkommen handelt. Anschließend stattet er die Stiftung mit Vermögenswerten wie Bargeld, Wertpapierdepots, Immobilien oder ganzen Geschäftsanteilen aus. Dieses Vermögen gehört fortan der Stiftung selbst, die niemandem mehr als Eigentum zugerechnet wird.
Wichtig ist, dass der Stifter trotzdem die Kontrolle behält. Er kann und soll sich neben anderen Vertrauenspersonen oder Familienmitgliedern in den Stiftungsvorstand einsetzen. Auf diese Weise steuert er faktisch das Stiftungsvermögen, ohne dass es rechtlich sein Privatvermögen ist. Im Tagesgeschäft ergeben sich dadurch kaum Unterschiede. Der Unternehmer entscheidet weiterhin, wie er mit dem Geld oder den Firmenanteilen verfährt. Wenn im Ernstfall aber Ansprüche durch Ex-Partner oder Gläubiger erhoben werden, greift der rechtliche Schutzschild: Das Vermögen der Stiftung bleibt unberührt und wird nicht in die persönliche Streitmasse einbezogen.

Die laufenden Erträge der Stiftung – seien es Gewinne des eingebrachten Unternehmens, Mieteinnahmen oder Zinserträge – können gemäß Satzung an die begünstigten Familienmitglieder ausgeschüttet werden. Der Stifter hat also die Möglichkeit, seine Familie aus dem Stiftungsvermögen zu versorgen – nur eben auf einer rechtlich geschützten Basis. Üblich ist, dass der Stifter und sein Ehepartner auf Lebenszeit ein gewisses jährliches Auskommen aus der Stiftung erhalten, während die Kinder für ihre Ausbildung, Gründungsvorhaben oder zu besonderen Anlässen Zahlungen bekommen. Entscheidend ist dabei, dass einzelne Familienmitglieder keinen direkten Anspruch auf das Vermögen haben. Alles erfolgt im Rahmen der Stiftungsregeln. Gerade das schützt das Vermögen vor leichtfertiger Veräußerung: Niemand kann seinen „Anteil“ verkaufen oder einklagen. Das Lebenswerk des Unternehmers bleibt somit geschlossen erhalten.
Sascha Drache: Unternehmer sichern ihr Lebenswerk
Für Inhaber von Familienbetrieben ist die Familienstiftung besonders attraktiv. Ihr größtes Risiko besteht darin, dass eine private Lebenskrise das mühsam aufgebaute Unternehmen auseinanderreißt. Dass eine Scheidung ein Unternehmen ruinieren kann, wird in der Praxis immer wieder bestätigt. Denn in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft steht dem weniger vermögenden Ehepartner im Scheidungsfall die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögenszuwachses zu. Bei Unternehmern bedeutet das oft, dass Firmenanteile oder Betriebsvermögen zu Geld gemacht werden müssen, um den Ex-Partner auszuzahlen. Wenn keine ausreichende Liquidität vorhanden ist, drohen im schlimmsten Fall Notverkäufe oder die Zerschlagung des Betriebs.
Durch eine Familienstiftung lässt sich dieses Szenario vermeiden, weiß Sascha Drache. Das Unternehmen wird praktisch „ehescheidungsfest“, weil die Geschäftsanteile vorab in den sicheren Hafen der Stiftung transferiert wurden. Selbst wenn die Eheleute im Streit auseinandergehen, bleibt die Firma bestehen und kann nahtlos weitergeführt werden. Unternehmer sichern so ihr Lebenswerk und schützen neben den Arbeitsplätzen auch die Familiennachfolge. Viele deutsche Unternehmerfamilien setzen bereits seit Jahrzehnten auf Stiftungen, um Kontinuität zu gewährleisten. Bekannte Firmen wie Aldi, Bosch oder Zeiss sind teilweise oder sogar vollständig im Besitz von Stiftungen. Insgesamt gibt es in Deutschland inzwischen über 1.000 Unternehmen, die von solchen Familien- oder Unternehmensstiftungen gehalten werden. Das Modell verhindert übereilte Verkäufe, bietet Schutz vor feindlichen Übernahmen und sorgt dafür, dass die Firmenpolitik langfristig ausgerichtet werden kann. Die Stiftung schafft Stabilität.

Auch bei der Nachfolgeplanung bieten Familienstiftungen große Vorteile: Sie ermöglichen einen geordneten Übergang des Vermögens ohne Erbstreitigkeiten. Anteile müssen nicht zwischen mehreren Erben aufgeteilt werden, sondern bleiben geschlossen in der Stiftung, sagt Stiftungsexperte Sascha Drache. Das verhindert eine Zersplitterung des Unternehmens und erleichtert es, dass die nächste Generation das Werk geschlossen fortführen kann. Familieninterne Konflikte treten seltener auf, weil die Spielregeln von vornherein durch die Stiftung vorgegeben sind.
Fazit: Nachhaltiger Schutz für Vermögen und Familie
Ob mittelständischer Firmenchef oder vermögende Privatperson – eine Familienstiftung kann der „Airbag“ für das Vermögen sein. Sie bietet verlässlichen Schutz vor den finanziellen Stürmen einer Scheidung, bewahrt Familienunternehmen vor Zerschlagung und ermöglicht einen generationenübergreifenden Vermögensaufbau. Gegenüber einem simplen Ehevertrag erweist sich die Stiftung als die weitaus robustere Konstruktion, weil sie das Vermögen rechtlich absichert und dennoch die gewünschten Freiheiten lässt. Zwar erfordert die Einrichtung einer Stiftung anfangs einen gewissen Aufwand, der eine fachkundige Begleitung unerlässlich macht, doch die Investition in diese Zukunftssicherung lohnt sich.
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