David Kasper verrät, weshalb die Stiftung eine gute Alternative zur Holding-GmbH ist

David Kasper, Inhaber der Steuerkanzlei KASPER & KÖRBERPartner
David Kasper, Inhaber der Steuerkanzlei KASPER & KÖRBERPartner
Die Gründung einer Holding ist mit vielen Entscheidungen verbunden: Schließlich handelt es sich hier um die Funktion einer Gesellschaft, zum Beispiel einer GmbH oder Stiftung, die in verschiedenen Rechtsformen möglich ist. Doch welche Rechtsform ist die richtige und bringt den Gründern die meisten Vorteile? David Kasper hat es sich als Steuerberater und Inhaber der Steuerkanzlei KASPER & KÖRBERPartner unter anderem zur Aufgabe gemacht, seine Mandanten bei der steuerlichen Aufstellung ihrer Holding zu beraten. Weshalb er ihnen oft rät, die Stiftung als Rechtsform in die Überlegungen einzubeziehen, erfahren Sie hier.

Geringere Steuern und zahlreiche Vorteile: Wer sich bei der Gründung einer Holding schlau anstellt, profitiert von immensen Steuervergünstigungen. Ausschlaggebend ist die Rechtsform, die bei der Gründung gewählt wird. Die meisten tendieren hier zur altbekannten GmbH. “Die GmbH ist der Standard, der zur Gründung eines Unternehmens oder einer Holding von den meisten Mandanten gewählt wird. Doch nicht immer ist sie die beste Rechtsform”, erklärt David Kasper, Inhaber der Steuerkanzlei KASPER & KÖRBERPartner. “Um für eine Holding einen soliden steuerlichen Grundstein zu legen, ist es wichtig, sich bestens über die Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung zu informieren. Wer sich damit nicht befasst, verschwendet jedes Jahr aufs Neue Summen, die sonst in das Wachstum des eigenen Vermögens fließen könnten.”

David Kasper von der Steuerkanzlei KASPER & KÖRBERPartner: “Oftmals ist die Stiftung die bessere Rechtsform zur Gründung einer Holding”

Mit der Steuerkanzlei KASPER & KÖRBERPartner unterstützt er seine Mandanten dabei, ihre Holding steuerlich effektiv und nachhaltig aufzustellen. Seine Strategie umfasst dabei selbstverständlich auch die Wahl der richtigen Rechtsform. “Die Steuervorteile erstrecken sich über Kapitaleinkünfte bis hin zum Firmenwagen – da sollte kein Unternehmen eine unbedachte Entscheidung treffen”, betont er. Durch seine langjährige Erfahrung im Bereich steuerstrategischer Gestaltungsberatung blickt er auf zahlreiche Mandanten zurück, die durch die Gründung einer Stiftung jährlich hohe Geldsummen einsparen und ihr Vermögen besser schützen. Was für die Rechtsform spricht, hat David Kasper von der Steuerkanzlei KASPER & KÖRBERPartner im Folgenden zusammengefasst. 

1. Steuerliche Vorteile

Im Gegensatz zur GmbH ergeben sich bei einer Stiftung nennenswerte steuerliche Vorteile. Während GmbHs kraft Gesetzes der Gewerbesteuer unterliegen, ist dies bei Stiftungen nur auf den gewerblichen Teil der Einkünfte der Fall. Darüber hinaus ergeben sich auch in den Bereichen Immobilien, Kapitaleinkünften und sonstigen Einkünften nennenswerte steuerliche Vorteile im Vergleich zur klassischen Holding GmbH. Schließlich kann die Stiftung Privatvermögen halten und profitiert damit auch von den steuerlichen Regelungen einer natürlichen Person.

2. Geringerer Verwaltungsaufwand

GmbHs sind oft mit einer hohen Menge an Verwaltungsaufwand verbunden, der auch mit höheren Steuerberatungskosten einhergeht. Bei Stiftungen werden grundsätzlich geringere Anforderungen gestellt, wenn die handels- und steuerrechtlichen Grenzen zur Buchführungspflicht nicht überschritten werden.

3. Mehr Anonymität

Stiftungen genießen deutlich mehr Anonymität und Privatsphäre als GmbHs. So müssen sie grundsätzlich ihre Zahlen nicht veröffentlichen, was die Stifter und begünstigte Personen schützt.

David Kasper, Inhaber der Steuerkanzlei KASPER & KÖRBERPartner
David Kasper, Inhaber der Steuerkanzlei KASPER & KÖRBERPartner.

4. Hoher Freibetrag und Ausschüttung an die ganze Familie möglich

Die Stiftung profitiert von einem Freibetrag von 5.000 Euro in Gewerbe- und Körperschaftsteuer im Jahr. Einer GmbH steht grundsätzlich kein Freibetrag zu. Außerdem ist es bei Stiftungen möglich, Ausschüttungen viel breiter und flexibler vorzunehmen – auf diese Weise können auch Angehörige außerhalb des direkten Unternehmenskreises davon profitieren.

5. Vermeidung der Wegzugsbesteuerung bei Umzug ins Ausland

Wenn der Gesellschafter einer GmbH ins Ausland zieht, kann die sogenannte Wegzugsbesteuerung eintreten, bei Stiftungen kann diese unter Umständen vermieden werden.

6. Optimierung der Erbschaftsteuer

Im Bereich der Erbschaftssteuer bringt die Rechtsform der Stiftung ebenfalls einige Vorteile mit sich. Statt der Besteuerung des Erbfalls am Tag des Todes tritt bei Stiftungen die Erbersatzsteuer alle 30 Jahre ein, welche deutlich planbarer ist.

In vielen Fällen ist die Gründung einer Stiftung also immens lohnenswert – doch die Nachteile dieser Rechtsform sollten nicht außen vor gelassen werden: So ist die Gründung aufgrund der rechtlichen Anforderungen oft mit komplexer und aufwendiger Bürokratie verbunden – ebenfalls muss sich mit den Stiftungsbehörden abgestimmt werden. David Kasper von der Steuerkanzlei KASPER & KÖRBERPartner rät dringend dazu, sich vor der Gründung umfassend beraten zu lassen – denn nur so kann ein steuerlich nachhaltiges Fundament für eine erfolgreiche Holding gelegt werden.

Sie sind dabei, eine Holding zu gründen, und möchten sich steuerlich optimal aufstellen?

Dann melden Sie sich jetzt bei David Kasper von KASPER & KÖRBERPartner

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