
Frühe Warnungen blieben ohne Konsequenzen
Polizisten aus dem Salzlandkreis hatten bereits Monate vor dem Magdeburger Weihnachtsmarkt-Anschlag Zweifel an der Eignung von Taleb A. als Psychiater im Maßregelvollzug geäußert. Der zuständige Staatsschutzbeamte berichtete, dass er und ein Kollege ihre Bedenken intern weitergegeben hätten – was danach geschah, sei jedoch unklar. Eigentlich hätte eine übergeordnete Stelle wie das Innenministerium prüfen müssen, ob der Maßregelvollzug informiert werden sollte.
Gefährderansprache im September 2023
Auslöser der Warnung war eine Gefährderansprache, nachdem Taleb A. die Kölner Staatsanwaltschaft bedroht hatte. Der zuständige Anzeigenbearbeiter sagte im Ausschuss, er habe keinen engen Austausch mit den Staatsschutzkollegen gehabt und nicht gewusst, dass A. parallel in weiteren Verfahren Beschuldigter war. Der Fall zeigt erneut Schwächen im internen Informationsfluss der Behörden.
Politik verlangt Aufklärung
SPD-Obmann Rüdiger Erben fordert nun die Aussage des Revierleiters: „Den wird man hören müssen.“ FDP-Abgeordneter Guido Kosmehl drängt auf eine deutliche Verbesserung des Informationsaustauschs innerhalb der Polizei. Die Grünen verlangen außerdem Aufklärung darüber, ob der Arbeitgeber des späteren Attentäters überhaupt gewarnt wurde.
Anschlag mit sechs Toten
Am 20. Dezember 2024 steuerte Taleb A. ein Auto in die Besuchermenge des Magdeburger Weihnachtsmarkts. Sechs Menschen kamen ums Leben, darunter ein neunjähriges Kind, 323 weitere wurden verletzt. Seit Mitte November läuft der Prozess gegen den Mann aus Saudi-Arabien. Der Untersuchungsausschuss im Landtag will seinen Abschlussbericht bis Frühjahr 2026 vorlegen.