Gesetz für erneuerbares Heizen und mögliche Förderungen: EnerPlan klärt auf

In Zeiten steigender Energiekosten stehen Unternehmer und Eigenheimbesitzer gleichermaßen in der Verantwortung, nach Einsparungspotenzialen zu suchen. Häufig drängt sich dabei die Frage auf, welche Fördermittel für Sanierungsprojekte zur Verfügung stehen. Denis Löw, Andreas Hauf und Timo Munz sind die Gründer und Geschäftsführer der EnerPlan Energieberatungsagentur und unterstützen als Energieberater gewerbliche und private Kunden in allen Fragen rund um das Thema Energie. Hier erfahren Sie, welche Fördermittel Immobilienbesitzern bei der Sanierung zustehen.

Angesichts der steigenden Energiekosten, der anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheit und der hohen Inflationsraten wird die Frage, wie man den Energieverbrauch in gewerblichen und privaten Gebäuden effizient reduziert kann, zu einem zentralen Anliegen für viele Menschen. Sowohl Unternehmer als auch Eigenheimbesitzer fragen sich, was sie unternehmen können, um Kosten zu senken und Einspareffekte zu erzielen. “Ein Laie kommt an dieser Stelle schnell an seine Grenzen”, sagen Denis Löw, Andreas Hauf und Timo Munz, die Gründer und Geschäftsführer der EnerPlan Energieberatungsagentur. “Wenn es um Energieoptimierung geht, ist eine professionelle Energieberatung gefragt, mit der Gebäudebesitzer rechtlich auf der sicheren Seite stehen.”

“Natürlich ist eine Sanierung nur dann sinnvoll, wenn sie tatsächlich Energieeinsparungen mit sich bringt”, fahren die Energieberater fort. “Es sind aber auch gesetzliche Bedingungen zu erfüllen und entsprechende Nachweise zu erbringen. Dazu kommt, dass die Sanierung durch die KfW gefördert wird.” Denis Löw, Andreas Hauf und Timo Munz haben es sich mit der EnerPlan Energieberatungsagentur zur Aufgabe gemacht, die Fördermittel für ihre Kunden optimal auszuschöpfen. Indem sie deutschlandweit Sanierungsfahrpläne erstellen und Bauvorhaben begleiten, sorgen sie für den richtigen Durchblick rund um das Thema Energie. Mehr als 600 Kunden vertrauen inzwischen der langjährigen Erfahrung und umfassenden Fachkompetenz der Energieberater.

Denis Löw, Andreas Hauf und Timo Munz: Das neue Gesetz für Erneuerbares Heizen

Neben dem Wunsch, seine Energiekosten zu senken, erfordern auch gesetzliche Rahmenbedingungen ein Handeln. Zu diesen Rahmenbedingungen zählt auch das Gesetz für Erneuerbares Heizen, das die Energiewende im Gebäudebereich in Deutschland einleitet. Das Gesetz zielt darauf ab, den Klimaschutz nachhaltig zu stärken, die Abhängigkeit von fossilen Energien zu verringern und Verbraucher vor Preisschwankungen zu schützen, erklären die Geschäftsführer der EnerPlan Energieberatungsagentur. Ab dem 1. Januar 2024 treten neue Regelungen in Kraft, die den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Installation neuer Heizsysteme zur Pflicht machen, erklären Denis Löw, Andreas Hauf und Timo Munz.

Denis Löw, Andreas Hauf und Timo Munz von der EnerPlan Energieberatungsagentur
Denis Löw, Andreas Hauf und Timo Munz haben es sich mit der EnerPlan Energieberatungsagentur zur Aufgabe gemacht, die Fördermittel für ihre Kunden optimal auszuschöpfen.

Dieser schrittweise Übergang hin zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung soll mittel- bis langfristig stabil, planbar und kosteneffizient sein. Bis spätestens 2045 soll die Verwendung fossiler Energieträger im Gebäudebereich vollständig eingestellt werden. Bis dahin sollen alle Heizungen ausschließlich erneuerbare Energien nutzen.

“Derzeit entfällt mehr als ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland auf das Heizen von Gebäuden und die Bereitstellung von Warmwasser”, erklärt Denis Löw von der EnerPlan Energieberatungsagentur. Rund 41 Millionen Haushalte stützen sich dabei auf fossile Energien. Angesichts dieser Situation ist eine schnelle Umstellung auf erneuerbare Energien unerlässlich. Viele Menschen haben in diesem Zusammenhang bereits vom Gesetz für Erneuerbares Heizen gehört. Trotzdem herrscht vielerorts eine erhebliche Unsicherheit. “Wir von der EnerPlan Energieberatungsagentur haben es uns zur Aufgabe gemacht, unseren Kunden Orientierung zu bieten, indem wir umfassende Aufklärungsarbeit leisten. Auf diese Art und Weise stellen wir sicher, dass Unternehmer und Eigenheimbesitzer in Bezug auf die neuen Gesetze auf der sicheren Seite sind”, ergänzt Andreas Hauf.

Wegweisende Lösungen für nachhaltiges Heizen mit der EnerPlan Energieberatungsagentur

Konkret schreibt das Gesetz für Erneuerbares Heizen vor, dass ab sofort jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt ab dem 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten längere Übergangsfristen, so Denis Löw, Andreas Hauf und Timo Munz.

“In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern wird der Einsatz umweltfreundlicher Heizmethoden beim Heizungswechsel spätestens bis zum 30. Juni 2026 verpflichtend.”

In kleineren Städten ist dieser Stichtag der 30. Juni 2028. Es können jedoch frühere Fristen gelten, wenn in den Gemeinden bereits Entscheidungen zur Gebietsausweisung, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigen – so zum Beispiel für Wärmenetze – getroffen wurden. Bestehende Heizungen können weiterhin betrieben werden. Das gilt auch für den Fall, dass eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist, werden pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen angeboten, so die Gründer der EnerPlan Energieberatungsagentur, Denis Löw, Andreas Hauf und Timo Munz.

EnerPlan Energieberatungsagentur: Diese Unterstützung bietet der Bund 

“Um den Umstieg auf Heizsysteme, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, zu fördern, stellt der Bund verschiedene Zuschüsse und zinsvergünstigte Kredite zur Verfügung”, betont Timo Munz. “Auf diese Art und Weise soll sichergestellt werden, dass auch Bürger mit mittleren und niedrigeren Einkommen den Übergang zu umweltfreundlichen Heizungen stemmen können. So erhalten Heizungswechsler ab 2024 eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Zusätzlich gibt es bis einschließlich 2028 einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für den Austausch alter fossiler Heizungen. Haushalte mit einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro können einen zusätzlichen Bonus von 30 Prozent erhalten. Die Energieberatung durch Experten für Energieeffizienz ist ebenfalls förderfähig.” 

Fakt ist: Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen stellt die Bundesregierung die Weichen in Richtung Klimaneutralität. Ziel ist es, die Emissionen dauerhaft zu senken. Die EnerPlan Energieberatungsagentur sieht sich in diesem Zusammenhang in der Verantwortung dafür, dass die technische Umsetzung im Sinne ihrer Kunden erfolgt, halten Denis Löw, Andreas Hauf und Timo Munz.

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