
Doppelte Ordnungsgelder, strengere Regeln
Das neue Abgeordnetengesetz sieht vor: Wer im Bundestag durch „schwerwiegendes Fehlverhalten“ auffällt, zahlt künftig 2.000 statt bisher 1.000 Euro – bei Wiederholung 4.000 Euro. Erhält ein Abgeordneter innerhalb von drei Sitzungswochen drei Ordnungsrufe, wird ebenfalls ein Bußgeld fällig. Drei Ordnungsrufe an einem Tag führen sofort zum Verweis aus dem Saal.
Über die Sanktionen entscheidet künftig Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) oder das Präsidium, dem Vertreter von SPD, Grünen, Linken und CSU angehören.
AfD empört: „Demokratie auf Abruf“
Die AfD-Fraktion, die in der Vergangenheit besonders häufig Ordnungsrufe kassierte, wertet die Verschärfung als gezielten Angriff. Fraktionsgeschäftsführer Stephan Brandner sprach von einem „Frontalangriff auf die Opposition“ und warf der Ampel und Union vor, kritische Stimmen mundtot machen zu wollen.
Parallel scheiterte die Partei erneut mit ihrem Versuch, den ihr zustehenden Posten eines Bundestagsvizepräsidenten zu besetzen. AfD-Kandidat Malte Kaufmann erhielt lediglich 153 Ja-Stimmen, bei 414 Gegenstimmen.
Klöckner verteidigt Reform als „modern und lebendig“
Klöckner sprach von der „größten Reform der Geschäftsordnung seit 1980“. Ziel sei nicht die Disziplinierung, sondern die „Belebung der Debattenkultur“. Künftig sollen auch in Aktuellen Stunden Zwischenfragen erlaubt sein.
Zudem wird Fehlen teurer: Wer eine namentliche Abstimmung versäumt, verliert 200 Euro seiner Kostenpauschale, ein unentschuldigter Fehltag kostet künftig 300 Euro.