Unternehmensinsolvenzen im April 2026: +7,1 % gegenüber April 2025

Im April 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2 276 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 7,1 % mehr als im Vorjahresmonat. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.

Von Januar bis April 2026 wurden 8 551 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Das waren 6,7 % mehr als im Vorjahreszeitraum.

Die Forderungen der Gläubiger aus den von Januar bis April 2026 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 13,9 Milliarden Euro. Von Januar bis April 2025 hatten die Forderungen bei rund 22,5 Milliarden Euro gelegen. Dieser Rückgang der Forderungen trotz steigender Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass von Januar bis April 2025 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als von Januar bis April 2026.

Insolvenzhäufigkeit im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei am höchsten

Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es von Januar bis April 2026 insgesamt 24,1 Unternehmensinsolvenzen. Am höchsten war die Insolvenzhäufigkeit im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 43,9 Fällen je 10 000 Unternehmen. Danach folgte das Gastgewerbe mit 41,2 Fällen und das Baugewerbe mit 35,6 Insolvenzen.

Verbraucherinsolvenzen: +2,5 % im April 2026, +5,1 % von Januar bis April 2026

Im April 2026 gab es 6 488 Verbraucherinsolvenzen. Das waren 2,5 % mehr als im Vorjahresmonat. Für Januar bis April 2026 wurden 26 167 Verbraucherinsolvenzen gemeldet. Das bedeutet einen Anstieg von 5,1 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Methodische Hinweise:

Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.

Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.

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