
Mehr Zeit für Betroffene statt Druck durch enge Vorgaben
Ferda Ataman kritisiert, dass Menschen, die Diskriminierung oder sexuelle Belästigung erleben, derzeit innerhalb weniger Wochen handeln müssen, um Ansprüche geltend zu machen. Ihrer Ansicht nach übersehe die aktuelle Rechtslage, dass Betroffene oft unter Schock stehen, Beratung benötigen oder schlicht Zeit brauchen, um das Erlebte einordnen zu können.
Mit einer Verlängerung der Beschwerdefrist auf ein Jahr sollen Betroffene besser geschützt werden – und gleichzeitig sollen weniger Konflikte vor Gericht landen.
Europa ist weiter – Deutschland hinkt hinterher
Ataman verweist auf andere europäische Staaten, in denen Beschwerden gegen diskriminierendes Verhalten drei bis fünf Jahre lang möglich sind. Ihr Argument: Eine Jahresfrist sei ein realistischer Kompromiss zwischen Rechtssicherheit für Arbeitgeber und fairer Behandlung für Betroffene.
Gerade im Arbeitskontext führt die kurze Zweimonatsfrist ihres Erachtens regelmäßig zu Eskalationen, weil beide Seiten unter massivem Zeitdruck Entscheidungen treffen müssen.
Besondere Brisanz bei Fällen sexueller Belästigung
Ataman sieht vor allem im Bereich sexueller Belästigung eine Ungleichbehandlung im deutschen Recht. Während Unfallopfer drei Jahre Zeit haben, um juristische Schritte einzuleiten, endet die Möglichkeit zur Beschwerde bei Belästigung am Arbeitsplatz nach nur wenigen Wochen.
Diese Diskrepanz müsse beseitigt werden, fordert sie – und spricht von einer längst überfälligen Korrektur.
Was das Gesetz heute verlangt
Nach dem aktuellen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) müssen Betroffene innerhalb von zwei Monaten aktiv werden, wenn sie Ansprüche wie Entschädigung, Unterlassung oder Schadensersatz geltend machen wollen. Wer die Frist verpasst, verliert dauerhaft jede Möglichkeit auf Kompensation.
Ataman hält diese starre Frist für nicht mehr zeitgemäß.