
Autofahrerinnen und Autofahrer in der EU müssen sich auf weitreichende Änderungen einstellen. Das Europaparlament hat am Dienstag zwei neue Gesetze beschlossen, die die Führerscheinregeln in Europa grundlegend reformieren. Kernpunkt: Fahrverbote wegen Raserei, Alkohol oder Unfällen gelten künftig in allen EU-Mitgliedstaaten, nicht mehr nur im Land, in dem sie ausgesprochen wurden.
Wer also etwa in Italien mit zu viel Promille erwischt wird, darf künftig auch in Deutschland, Frankreich oder Spanien nicht mehr fahren. Bislang blieb ein solches Fahrverbot meist auf das jeweilige Land beschränkt.
Keine verpflichtenden Tests für Senioren
Vom Tisch ist dagegen die Einführung verpflichtender Gesundheitstests für ältere Autofahrer. Die EU überlässt es weiterhin den Mitgliedsstaaten, ob sie bei der Verlängerung des Führerscheins ärztliche Untersuchungen verlangen. Deutschland hatte sich gemeinsam mit Österreich und Belgien gegen regelmäßige Pflichtchecks ab 70 Jahren ausgesprochen – und sich durchgesetzt.
Digitaler Führerschein bis 2030
Ab 2030 soll es außerdem einen digitalen EU-Führerschein geben, den Autofahrer auf dem Smartphone speichern können. Wer möchte, kann weiterhin eine physische Karte beantragen. Die neue Version ist 15 Jahre gültig und setzt eine Selbstauskunft oder ärztliche Untersuchung bei der Prüfung voraus.
Einheitliche Regeln gelten künftig auch für Fahranfänger: Eine zweijährige Probezeit wird in allen EU-Staaten verpflichtend. Das in Deutschland bekannte begleitete Fahren wird EU-weit zum Standardmodell.
Nächster Schritt: Zustimmung der Mitgliedstaaten
Bevor die Reform endgültig in Kraft tritt, muss noch der Rat der EU-Staaten zustimmen – ein reiner Formalakt. Ziel der Änderungen ist, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden zu vereinfachen.
Die Botschaft aus Brüssel ist klar: Verkehrssünder sollen künftig in keinem EU-Land mehr auf Milde hoffen dürfen.